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Kirchenmusik

"Kirchenmusik bildet den Klangraum, in dem sich Begegnung mit dem transzendenten Gott, Vertiefung der gehörten Botschaft und die Erfahrung unsichtbarer communio (Vereinigung, Gemeinschaft) ereignen. [...] Es ist letztlich das unverfügbare Handeln Gottes, das auch in und durch die Musik wirksam wird.

Die Musik übernimmt daher eine besondere Funktion im Gottesdienst. Der gottesdienstliche Gesang ist ein notwendiger und integraler Bestandteil der feierlichen Liturgie.

Besonders in der Zeit, in der die Zahl der katholischen Christen, die in Distanz zur Kirche und zum Gottesdienst leben, zunimmt, nimmt die Kirchenmusik einen wichtigen Platz ein, da Musik besonders geeignet ist, der Verkündigung des Glaubens den Weg zu bereiten. Sänger und Instrumentalisten haben so teil an der Glaubensverkündigung der Kirche und sind in einer dem Glauben oft entfremdeten Umwelt Träger christlicher Kultur.“[1]


[1]             Ordnung für Kirchenmusik des Bistums Magdeburg vom 1. April 2019