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wurde im Februar 2005 von Andreas Wesner, einigen engagierten Chorsängerinnen und einem Tenor gegründet. Aus bescheidenen Anfängen entwickelte sich schnell ein Klangkörper mit einem großen Repertoire im Bereich der auskomponierten 4-5 stimmigen a-cappella-Literatur aus dem angel­sächsischen Sprach­raum. Schwerpunkte bilden Spirituals und Gospels, auch mit Klavierbegleitung,  ergänzt durch moderne liturgische Chormusik und Neue Geistliche Lieder (NGL).

Eintägige Chorfahrten führten in verschiedene Kirchen des Bistums und zum Katholikentag nach Leipzig. Höhepunkte sind auch die Konzerte im Rahmen der Nacht der offenen Kirchen und die alle fünf Jahre stattfindenden Jubiläumskonzerte in Sangerhausen. Zu bestimmten Anlässen schließen sich beide Chöre zusammen, um größer besetzte Chorwerke aufführen zu können.

Neue Chorsängerinnen und Chorsänger sind jederzeit herzlich willkommen, insbesondere Bässe!

Probe: dienstags, 19.15 – 21.45 Uhr

Seit Sommer 2022 proben der Chor St. Jutta und der Gospelchor für zunächst ein Jahr gemeinsam am Dienstag von 19.30 – 21.30 Uhr.

Die Chorarbeit nimmt in der Pfarrei St. Jutta einen hohen Stellenwert ein. Der Chor St. Jutta, in der zweiten Hälfte der 1950er Jahre gegründet, trifft sich außer in den Sommerferien jede Woche, um in erster Linie Chormusik für die Gestaltung festlicher Liturgien zu erarbeiten. Besonderes Gewicht haben dabei die Weihnachtszeit, die Karwoche und die Osterzeit, in die auch das Patronatsfest der Pfarrei fällt. Ein Adventskonzert unter Beteiligung aller musikalisch tätigen Pfarreigruppen, zuweilen auch eine musikalische Andacht in der Fastenzeit runden die Chorarbeit ab. Ein Höhepunkt war die Aufführung einer Orchestermesse von Joseph Haydn zum 125. Kirchweihjubiläum 2019. Daneben haben natürlich auch Chorfeste und Geburtstage ihren Platz im Chorleben.

Neue Chorsängerinnen und Chorsänger sind jederzeit herzlich willkommen, insbesondere Sopran- und Altstimmen!

Probe: montags 19.30 – 21.30 Uhr

Seit Sommer 2022 proben der Chor St. Jutta und der Gospelchor für zunächst ein Jahr gemeinsam und zwar jeden Dienstag von 19.30 – 21.30 Uhr (Montags ist zur Zeit keine Probe!).

"Kirchenmusik bildet den Klangraum, in dem sich Begegnung mit dem transzendenten Gott, Vertiefung der gehörten Botschaft und die Erfahrung unsichtbarer communio (Vereinigung, Gemeinschaft) ereignen. [...] Es ist letztlich das unverfügbare Handeln Gottes, das auch in und durch die Musik wirksam wird.

Die Musik übernimmt daher eine besondere Funktion im Gottesdienst. Der gottesdienstliche Gesang ist ein notwendiger und integraler Bestandteil der feierlichen Liturgie.

Besonders in der Zeit, in der die Zahl der katholischen Christen, die in Distanz zur Kirche und zum Gottesdienst leben, zunimmt, nimmt die Kirchenmusik einen wichtigen Platz ein, da Musik besonders geeignet ist, der Verkündigung des Glaubens den Weg zu bereiten. Sänger und Instrumentalisten haben so teil an der Glaubensverkündigung der Kirche und sind in einer dem Glauben oft entfremdeten Umwelt Träger christlicher Kultur.“[1]


[1]             Ordnung für Kirchenmusik des Bistums Magdeburg vom 1. April 2019

Gottesdienstbeauftragte

Gottesdienstbeauftragte (Männer und Frauen) werden in Zukunft unentbehrlich sein in unserer Pastoralen Region. Sie erlernen in einem Kurs, der an zwei Wochenenden stattfindet, wie man eine Wortgottesfeier gestalten und leiten kann, was alles dazu gehört, unter anderem auch, wo man Ansprachen zum Vorlesen findet. Falls Sie Interesse haben, wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro (Tel.: 034 64 / 27 91 07) oder an Pfr. Bahrke (Tel.: 034 64 / 544 83 70).

Kommunionhelfer, Lektoren und Küster

Auch für Kommunionhelfer, Lektoren und Küster gibt es Einführungen, die aber für gewöhnlich nur einen Samstagvormittag dauern. Während sie für Kommunionhelfer in der Regel vorgeschrieben sind, können Lektoren und Küster erst einmal hier in der Pfarrei ihre Aufgaben kennen lernen und später den Kurs besuchen. Diese Dienste sind sehr hilfreich für unsere Gottesdienste und erfordern relativ wenig Aufwand. Interessierte Männer und Frauen wenden sich bitte an Herrn Kern oder Herrn Ritter, an einen der Mitarbeitenden oder an das Pfarrbüro (Tel.: 034 64 / 27 91 07).

Vom 20. Oktober 2022 bis Ostern 2023 findet ein Glaubenskurs statt. Eingeladen sind alle am Glauben Interessierten, getauft oder ungetauft. Diese Glaubensgespräche dienen auch der Vorbereitung auf eine mögliche Taufe am Osterfest.

Die Treffen finden alle 14 Tage am Donnerstag um 17.00 Uhr im alten Pfarrhaus statt. Die Leitung hat Pfr. Bahrke.

Die Vorbereitung auf Erstkommunion und Firmung findet im jährlichen Wechsel statt. In den geraden Jahren beginnt im Herbst die Firmvorbereitung, in den ungeraden Jahren die Erstkommunionvorbereitung. Zur Zeit (Herbst 2022) läuft ein Firmbewerberkurs. Ab Herbst 2023 wird ein Kurs zur Vorbereitung auf die Erstkommunion beginnen. Nähere Informationen bei Gemeindereferentin Angela Degenhardt (Tel.: 034 64 / 26 09 259) und Gemeindeassistent Tim Wenzel (Tel.: 0178 / 331 76 05).

Taufbewerber/-innen bzw. Eltern, die ein Kind taufen lassen wollen und Brautpaare wenden sich bitte ans Pfarrbüro (Tel.: 034 64 / 27 91 07) oder direkt an Pfr. Bahrke (Tel.: 034 64 / 544 83 70).

Beichtgelegenheiten gibt es z. Zt. nicht regelmäßig, sondern in der Regel vor den Hochfesten und werden im Pfarrbrief und in den Vermeldungen veröffentlicht. Sie können aber jederzeit mit Pfr. Bahrke ein Beichtgespräch vereinbaren.

"Wo zwei oder drei versammelt sind in meinem Namen, da bin ich mitten unter ihnen" (Mt 18,20).

"In der irdischen Liturgie singen wir dem Herrn mit der ganzen Schar des himmlischen Heeres den Lobgesang der Herrlichkeit. In ihr verehren wir das Gedächtnis der Heiligen und erhoffen Anteil und Gemeinschaft mit ihnen. In ihr erwarten wir den Erlöser, unseren Herrn Jesus Christus, bis er erscheint als unser Leben und wir mit ihm erscheinen in Herrlichkeit." (SC 8)

In der heiligen Liturgie erschöpft sich nicht das ganze Tun der Kirche...Dennoch ist die Liturgie der Höhepunkt, dem das Tun der Kirche zustrebt, und zugleich die Quelle, aus der all ihre Kraft strömt.( SC 9;10)

„beheimatet“ – Bistumswallfahrt am 4. Sept. 2022

Nachdem sie zweimal ausfallen musste, lädt Bischof Dr. Gerhardt Feige herzlich zur Bistumswallfahrt auf die Huysburg ein und hofft, „dass sich viele auf den Weg machen und daran teilnehmen. Eine solche Form der Begegnung tut uns sicher gerade in der gegenwärtigen Situation gut.

Mit dem diesjährigen Motto „beheimatet“ möchten wir darauf schauen, wie Menschen in ihrem Glauben eine Heimat finden und wie sie anderen eine (neue) Heimat geben können.“

Wenn sich genügend Personen anmelden, können die Teilnehmer unserer Pfarrei gemeinsam mit dem Bus zur Huysburg fahren. Bitte tragen Sie sich in die Listen hinten in der Kirche ein oder melden Sie sich möglichst bald im Pfarrbüro. Für Selbstfahrer sind Parkplätze in Röderhof ausgeschildert.

Die Wallfahrt beginnt mit der Eucharistiefeier um 10.30 Uhr und endet mit der Abschlussandacht um 14.30 Uhr. Es wird darum gebeten, vor allem das selbst mitgebrachte Picknick zu verzehren. Ein eingeschränktes Angebot an Speisen und Getränken ist vorhanden. Danach sind alle Pilger zum Austausch über das breite Themenfeld „beheimatet“ eingeladen, auch im Hinblick auf „die Gestaltung unseres gemeinsamen Lebens und Wirkens in Pfarreien und Verbänden, aber auch an allen Orten in der Gesellschaft“, so Bischof Feige in seiner Einladung.

                                                                                                             Magdeburg, 16.02.2022

Liebe Schwestern und Brüder in den Pfarreien und Einrichtungen unseres Bistums,

nach der Veröffentlichung des wissenschaftlichen Gutachtens des Erzbistums München zum sexuellen Missbrauch brodelt es in unserer Kircheund in der ganzen Gesellschaft noch mehr als zuvor. Es ist unglaublich, was sich in unseren eigenen Reihen abgespielt hat. Immer offensichtlicher wird, wie Kirche das Evangelium verraten und Menschen schwersten Schaden zugefügt hat, wie das gesamte System und die kirchlichen Rahmenbedingungen, aber auch Täter und Vertuscher großes Unheil angerichtet haben. Wir können das Geschehene nicht rückgängig machen und das Leiden der Betroffenen nicht wegnehmen, aber ich sehe mich und die gesamte Bistumsleitung in der Verantwortung, Strukturen und Rahmenbedingungen, die den Missbrauch begünstigen, zu erkennen und Maßnahmen zur Veränderung einzuleiten. Am 2. Februar 2022habe ich in einer Pressekonferenz über den aktuellen Stand der Aufarbeitung von Fällen sexueller Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen durch Kleriker und andere kirchliche Mitarbeiter in unserem Bistum informiert. Das mediale Echo darauf in Radio, Fernsehen und Zeitungen haben viele von Ihnen sicher wahrgenommen. Die konkreten Fakten können Sie auch auf der Homepage unseres Bistums (www.bistum-magdeburg.de) nachlesen.

Mit diesem Schreiben nun möchte ich einige wichtige bisherige Erkenntnisse zusammenfassen sowie darüber berichten, was wir in unserem Bistum zur Aufarbeitung dieser Straftaten getan haben und tun werden. Zugleich möchte ich um Ihre Unterstützung bitten.

Was wissen wir derzeit bezüglich sexueller Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene auf dem Gebiet des heutigen Bistums Magdeburg?

Seit 1946 bis heute sind solche Straftaten von 13 Priestern bekannt geworden. Wir wissen von 23 Männern und Frauen, die Opfer dieser Verbrechen wurden. In den Personalakten des Bischöflichen Ordinariats konnten keine konkreten Hinweise auf diese Straftaten gefunden werden. Bekannt geworden sind diese Fälle ausnahmslos durch die Betroffenen, die sie angezeigt haben. Zwölf der beschuldigten Priester sind zum Teil schon vor vielen Jahren verstorben. Der einzig lebende Priester darf seit Bekanntwerden der Vorwürfe keine priesterlichen Aufgaben mehr wahrnehmen und war nach Abschluss der kirchenrechtlichen Untersuchungen bis zu seinem Renteneintritt mit Verwaltungstätigkeiten befasst. Ein strafrechtliches Verfahren konnte aufgrund der abgelaufenen gesetzlichen Verjährungsfrist nicht mehr aufgenommen werden.

Alle im Bistum aufgetretenen Fälle mit noch lebenden Tatverdächtigen wurden seit 1994 den Ermittlungsbehörden vorgelegt.

Zu den erwähnten 13 Priestern kommen weitere drei Priester hinzu, die sich durch Kinder- bzw. Jugendpornographie strafbar gemacht haben und dafür straf- und
kirchenrechtlich belangt wurden.

In den vergangenen 15 Jahren sind darüber hinaus zehn Fälle bekannt geworden, in denen angestellte Mitarbeiter in verschiedenen Einrichtungen elf Kindern, Jugendlichen oder erwachsenen Schutzbefohlenen sexuelle Gewalt angetan haben. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wurden diese den zuständigen Behörden gemeldet. Darüber hinaus wurden die notwendigen arbeitsrechtlichen Konsequenzen gezogen.

Was wurde in unserem Bistum bisher zur Aufarbeitung dieser Straftaten getan?

Bereits im Jahr 2002 hat Bischof Leo Nowak eine Kommission zur Prüfung von Fällen sexuellen Missbrauchs gegründet. Diese Kommission besteht aus Männern und Frauen verschiedener Konfessionen und verschiedener Professionen. Die Mitglieder der Kommission stehen in keinem Dienstverhältnis mit dem Bistum und nehmen ihre Tätigkeit ehrenamtlich war. Ihre Aufgabe ist es, den Betroffenen, die sich melden, das Gespräch anzubieten und die Verdachtsfälle zu prüfen. Darüber hinaus beraten sie mich und meine Mitarbeiter bezüglich des Umgangs mit den verdächtigten Personen und bezüglich der einzuleitenden straf- und kirchenrechtlichen Verfahren.

 Das Bistum hat bis 2020 40.000,00 € an vier betroffene Frauen und Männer in Anerkennung ihres Leids gezahlt. Seit dem Januar 2021 wurden zehn weitere Anträge auf Anerkennungsleistungen gestellt. Davon wurden vier Anträge von der unabhängigen Kommission der Bischofskonferenz in Bonn bereits entschieden. Zwei Betroffenen wurden 35.000,00 € bzw. 30.000,00 € gezahlt. Zwei Anträge wurden aufgrund fehlender Plausibilität abgelehnt. Sechs Anträge sind noch in Bearbeitung. Insgesamt hat das Bistum bisher 105.000,00 € gezahlt. Ich weiß, dass dieses Geld das Leid, das diesen Menschen angetan wurde, nicht gut machen kann, hoffe aber, dass es ein weiteres Zeichen dafür ist, dass wir ihr Leid sehrernstnehmen.

Seit dem Jahr 2010 mühen wir uns intensiv um die Prävention von sexueller Gewalt in unserem Bistum. Die Stelle einer Präventionsbeauftragten wurde geschaffen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen arbeiten, müssen alle fünf Jahre ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und sind zudem verpflichtet, regelmäßig an entsprechenden Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Die Pfarreien und Einrichtungen mussten ein institutionelles Schutzkonzept erarbeiten, in dem sie ihre Maßnahmen zur Prävention sexueller Gewalt verbindlich beschrieben haben.

Was muss weiterhin noch getan werden?

Wir können leider nicht davon ausgehen, dass wir bereits alle Fälle sexueller Gewalt auf dem Gebiet unseres Bistums kennen. Ja, wir müssen sogar davon ausgehen, dass es in unseren Gemeinden weitere betroffene Männer und Frauen gib, die noch nicht über das Leid, das ihnen angetan wurde, sprechen wollten oder konnten. Deshalb wird auch die Kommission zur Prüfung von Verdachtsfällen weiterhin tätig bleiben, um Betroffene, die sich künftig melden, zu begleiten.

Betroffene, die von ihrem Leid berichten wollen, biete ich an, sich an Herrn Dr. Nikolaus Särchen oder ein anderes Mitglied der Kommission zur Prüfung von Verdachtsfällen, zu wenden. Selbstverständlich stehen auch ich, Generalvikar Dr. Bernhard Scholz oder Ordinariatsrat Thomas Kriesel für entsprechende vertrauliche Gespräche bereit. Alle Email-Adressen und Telefonnummern finden Sie auf unserer Homepage.

Neben der Prüfung von Einzelfällen und der Begleitung der betroffenen Frauen und Männer, kommt nun zunehmend die Frage nach den systemischen Faktoren in den Blick, die diese schrecklichen Straftaten ermöglicht, den sachgerechten Umgang mit ihnen behindert und damit das Leid der Betroffenen noch vermehrt haben. Um diese Frage zu klären, hat sich Anfang Oktober des vergangenen Jahres eine unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Magdeburg konstituiert. Ihr gehören Herr Wolfgang Stein, Herr Winfried Schubert und Herr Werner Theisen an. Diese drei Mitglieder wurden von Ministerpräsidenten Dr. Reiner Haseloff vorgeschlagen. Ebenso gehören ihr an Frau Cathrin Kubrat, die vom Katholikenrat unseres Bistums vorgeschlagen wurde, und Frau Eva Kubitza, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Hochschule Merseburg.

Trotz intensiven Bemühens ist es bisher nicht gelungen, einen Betroffenenbeirat ins Leben zu rufen und zwei Betroffene sexueller Gewalt auf dem Gebiet des Bistums Magdeburg zur Mitarbeit in dieser Kommission zu gewinnen. Eine sinnvolle Aufarbeitung dieser Straftaten ist aber nur mit den konkreten Erfahrungen von Betroffenen sinnvoll. Ohne ihr Erfahrungswissen kann Aufarbeitung nicht gelingen. Deshalb bitte ich Männer und Frauen, die auf dem Gebiet des Bistums Magdeburg sexuelle Gewalt durch Kleriker und andere kirchliche Mitarbeiter erfahren haben und die sich vorstellen können, in der Aufarbeitungskommission mitzuarbeiten, sich zu melden. Sie können sich per Email oder Telefon direkt an die Aufarbeitungskommission wenden (Email: betroffene@aufarbeitung-im-bistum-magdeburg.de; Tel.: 0391 / 99 04 70 45). Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Notwendige Informationen finden Sie auf der Webseite unseres Bistums unter www.bistum-magdeburg.de/aufarbeitung.

Liebe Schwestern und Brüder, wir können das Geschehene nicht rückgängig machen und das Leiden der Betroffenen nicht wegnehmen, aber wir können Strukturen und Rahmenbedingungen ändern. Bitte unterstützen Sie uns dabei durch ihr Gebet und indem Sie Betroffenen, mit denen Sie ins Gespräch kommen, zuhören und sie auf die Möglichkeiten zur Aufarbeitung dieses Unrechts hinweisen. Achten Sie auch selbst darauf, dass solcher Missbrauch künftig verhindert wird, und schweigen Sie nicht, wenn Sie irgendeinen Verdacht schöpfen!

Mit der Bitte um Gottes Segen

Dr. Gerhard Feige

     Bischof

Alle Informationen finden Sie unter:
 www.bistum-magdeburg.de/aufarbeitung

Telefon der Aufarbeitungskommission:
0391 99 04 70 45

Email der Aufarbeitungskommission:
betroffene@aufarbeitung-im-bistum-magdeburg.de